Spindelschutz ohne unerwartete Spindelklauseln
Durch die Spindelklausel wird bei Schäden an Motorspindeln die Entschädigung durch den Versicherer gekürzt. Ähnlich wie bei Röntgenröhren wurde hierbei eine Pauschallösung geschaffen, mit der die Versicherungsanbieter ihre Zahlungen im Falle eines Spindelschadens an der Maschine ausschließen oder reduzieren.
Die Folge? Kunden bleiben mit einem hohen Eigenanteil auf den teils horrenden Reparaturkosten sitzen.
Südass hat den Spindelschutzbrief entwickelt, der ganz ohne unerwartete Abzugsklauseln gestaltet ist. In Kombination mit der integrierten Maschinenversicherung sind Sie rundum vor allen Eventualitäten geschützt. Bis 10.000 Betriebsstunden übernimmt der Spindelschutzbrief den Schaden komplett.
Aus unserer Sicht ist eine Versicherung nur dann gut, wenn sie Risiken mit hoher Wahrscheinlichkeit allesamt absichert. Daher legen wir größten Wert auf umfassende Versicherung und Transparenz. Kontaktieren Sie uns und überzeugen Sie sich persönlich!
Suchen Sie in Ihren Unterlagen zur Maschinenversicherung nach dem vollständigen zugehörigen Vertragswerk. Dazu gehören stets die Allgemeinen Maschinenversicherungsbedingungen mitsamt den Anlagen „Besondere Vereinbarungen“ und „Klauseln“
Halten Sie nach der Textpassage Ausschau, die Spindelschäden regelt. Sie wird im Regelfall als „Spindelklausel“, „Klausel für Spindelschäden“ oder „Abschreibung für Spindeln“ bezeichnet und häufig im Anhang versteckt.
Eine beispielhafte Abzugsklausel sieht wie folgt aus:
Abschreibung für Spindeln/Motorspindeln (Werkzeugmaschinen)
Bei Schäden an Hauptspindeln (Arbeitsspindeln) bzw. Motorspindeln und Kugelrollenspindeln von Werkzeugmaschinen wird die Entschädigung nach Abschnitt A § 7 der AMB gemäß nachstehender Entschädigungsstaffel gekürzt (der Abzug erfolgt sowohl von den Ersatzteil- als auch von den Lohnkosten):
Verringerung der Entschädigung nach einer Benutzungsdauer von
- bis zu 2.000 Bh um 5 %
- bis zu 4.000 Bh um 10 %
- bis zu 6.000 Bh um 20 %
- bis zu 8.000 Bh um 30 %
- bis zu 10.000 Bh um 40 %
- bis zu 12.000 Bh um 50 %
- über 14.000 Bh um 60 %
Die Benutzungsdauer wird von dem Zeitpunkt an gerechnet, zu dem der erste Besitzer die Nutzungsmöglichkeit hatte.
Sie können den Absatz in Ihren Vertragsunterlagen nicht finden? Wir helfen Ihnen gerne persönlich weiter!
Zum transparenten Vergleich: Die Maschinenversicherung mit integriertem Spindelschutzbrief der Südass übernimmt den Schaden bis 10.000 Betriebsstunden komplett.
Der Spindelschutzbrief wird in Kombination mit einer Maschinenversicherung angeboten. Er wird exklusiv von Südass zur Verfügung gestellt. Die zwei Versicherungskomponenten ermöglichen in Kombination einen vollumfänglichen Schutz Ihrer Werkzeugmaschine.
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