Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG

Südass GmbH Assekuranzmakler
Innaustrasse 11
83026 Rosenheim
Deutschland

Kontakt

Telefon: +49 8031 23088-0
Fax: +49 8031 23088-77
E-Mail: info(at)suedass(dot)de
Web: www.suedass.de

Marken

Südass™, #VersicherungenEinfach™ in allen Variationen und das Südass-Zeichen sind Marken der Südass GmbH und dürfen ohne die ausdrückliche, schriftliche Genehmigung des Rechteinhabers nicht reproduziert, kopiert oder manipuliert werden.

Markenagentur

Dieses medienübergreifende Markenerlebnis wurde durch die Marketingagentur MeinMarketingTeam.de und dem Company Builder Interlink zum Leben erweckt. Gemeinsam begeistert sie ihre  Kunden vor allem durch B2B Marketing Strategien

Geschäftsführung

Franz Bichler

Registereintrag

Registernummer: HRB 16442
Registergericht: Traunstein

Umsatzsteuer-ID

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz
DE256683737

Herausgeber

Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV
Südass GmbH Assekuranzmakler
Innaustrasse 11
83026 Rosenheim
Deutschland

Quellen

Quellenangaben für die verwendeten Bilder und Grafiken

https://meinmarketingteam.de

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Urheberrecht

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Angaben gemäß § 11 der Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung (VersVermV)

Die Südass GmbH Assekuranzmakler ist ein unabhängiger Versicherungsmakler und gemäß § 34 d Abs. 1 Gewerbeordnung bei der IHK München unter der Registrierungs- Nr. D-5PB6-LXS2Y-08 im Versicherungsvermittlerregister eingetragen.

Überprüfbar bei:

Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V. (DIHT), Breite Str. 29, 10178 Berlin, Tel. : 0180-600-585-0 (Festnetzpreis 0,20 € / Anruf;
Mobilfunkpreise max. 0,60 € / Anruf)


Verbandszugehörigkeit

Die Südass GmbH Assekuranzmakler ist Mitglied im Bundesverband Deutscher Versicherungsmakler e. V. (BDVM), Hamburg.


Erlaubnisbehörde

IHK München, Max- Joseph- Str. 2, 80333 München, Tel.:089 5116- 0, Fax.:089 5116- 306, www.muenchen.ihk.de

Weitere Informationen: www.vermittlerregister.org


Unternehmenserklärung

Unser Unternehmen hält keine direkte oder indirekte Beteiligung an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens. Ein Versicherungsunternehmen oder Mutterunternehmen eines Versicherungsunternehmens hält keine direkte oder indirekte Beteiligung an den Stimmrechten oder am Kapital unseres Unternehmens.

Schichtungsstellen zur außergerichtlichen Streitbeilegung:

Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin | www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Kronenstr. 13, 10117 Berlin | www.pkv-ombudsmann.de


Informationen über Nachhaltigkeitsrisiken in der Versicherungsvermittlung
Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?

Als Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) werden Ereignisse oder Bedingungen aus den drei Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) bezeichnet, deren Eintreten negative Auswirkungen auf den Wert der Investition bzw. Anlage haben könnten. Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen.

Was gibt es für Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken in den drei Bereichen?
  • Umwelt: In Folge des Klimawandels könnten vermehrt auftretende Extremwetterereignisse ein Risiko darstellen. Dieses Risiko wird auch physisches Risiko genannt. Ein Beispiel hierfür wäre eine extreme Trockenperiode in einer bestimmten Region. Dadurch könnten Pegel von Transportwegen wie Flüssen so weit sinken, dass der Transport von Waren beeinträchtigt werden könnte.
  • Soziales: Im Bereich des Sozialen könnten sich Risiken zum Beispiel aus der Nichteinhaltung von arbeitsrechtlichen Standards oder des Gesundheitsschutzes ergeben.
  • Unternehmensführung: Beispiele für Risiken im Bereich der Unternehmensführung sind etwa die Nichteinhaltung der Steuerehrlichkeit oder Korruption in Unternehmen.

Information zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratungstätigkeit (Art. 3 TVO)

Um Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratung einzubeziehen, werden im Rahmen der Auswahl von Anbietern und deren Versicherungs- und Finanzprodukten deren zur Verfügung gestellte Informationen berücksichtigt.
Anbieter, die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen haben, werden ggf. nicht angeboten.
Im Rahmen der Beratung wird ggf. gesondert dargestellt, wenn die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investmententscheidung erkennbare Vor- bzw. Nachteile für den Kunden bedeuten.
Über die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Anbieters informiert dieser mit seinen vorvertraglichen Informationen. Fragen dazu kann der Kunde im Vorfeld eines möglichen Abschlusses ansprechen.

Information zur Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4 TVO)

Im Rahmen der Beratung werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der Anbieter nur bedingt berücksichtigt. Die Berücksichtigung erfolgt ggf. auf Basis der von den Anbietern zur Verfügung gestellten Informationen zu ihrer Nachhaltigkeit und ggf. der Nachhaltigkeit des jeweiligen Finanzproduktes.
Auf Grund der aktuell beschränkten Informationen der Anbieter werden diese Aspekte aktuell nicht in der Beratung berücksichtigt. Sie können auf besonderen Wunsch des Kunden auf Basis der aktuell zur Verfügung stehenden Datenlage berücksichtigt werden. Mit einem zukünftigen breiteren Marktangebot wird eine standardmäßige Berücksichtigung erfolgen.

Informationen zur Vergütungspolitik bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 TVO)

Die Vergütung für die Vermittlung von Finanzprodukten wird nicht von den jeweiligen Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst.

Vorvertragliche Information zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken im Beratungsprozess (Art. 6 TVO)
Bei der Beratung zu Finanzprodukten werden Nachhaltigkeitsrisiken für nicht relevant erachtet, da davon ausgegangen wird, dass diese bereits durch die Anbieter berücksichtigt und in deren vorvertraglichen Informationen dargelegt werden. Sollte dies nicht der Fall sein, wird hierzu in den vorvertraglichen Informationen des Anbieters eine entsprechende Erläuterung erfolgen.