Risiko- und Versicherungsmanagement für Wasserkraftwerke

Zusammenfassung nach Franz Bichler, Geschäftsführer Südass GmbH

Wasserkraftwerke benötigen einen umfassenden und individuell zugeschnittenen Versicherungsschutz, der deutlich über eine klassische Sachversicherung hinausgeht. Zu den relevanten Risiken zählen Betriebsunterbrechung, Umweltschäden, Elementargefahren wie Sturm und Überschwemmung, Maschinenschäden sowie die Betriebshaftpflicht.
Da standardisierte Versicherungsprodukte diese Anforderungen meist nicht erfüllen und aufgrund des Klimawandels Schadensereignisse häufiger auftreten, ist die Zusammenarbeit mit einem spezialisierten Experten entscheidend.

Beispiel: Komplette Überflutung durch Bedienungsfehler

In einem Wasserkraftwerk führte ein einzelner Bedienungsvorgang zu einem massiven Schaden. Beim Entfernen eines Holzstücks aus der Turbine wurde ein Verschlussdeckel zwar wieder angebracht, jedoch nicht korrekt verschlossen. Beim Wiederanlauf trat starkes Wasser aus, das Krafthaus wurde bis zu zwei Meter Höhe geflutet und ein Fenster aus der Verankerung gedrückt.

Die Flutung verursachte weitreichende Schäden an der elektrotechnischen Infrastruktur. Die Mittelspannungsschaltanlage sowie zugehörige Steuerungen standen komplett unter Wasser. Durch mineralische Schmutzpartikel, die tief in die Elektrik eindrangen, war eine Sanierung technisch kaum möglich und wirtschaftlich nicht sinnvoll. Solche Anlagen gelten nach einem Wassereintritt als Totalschaden, da ein hohes Folgeschadenrisiko – etwa durch Störlichtbögen – bestehen bleibt.

Der entstandene Schaden umfasste Gebäudetrocknung und -sanierung, den Austausch der kompletten Schaltanlage sowie Reparaturen an Turbinen und Generatoren. Insgesamt belief sich der Sachschaden auf 560.000 Euro, der Ertragsausfall auf 123.000 Euro bei einer Reparaturdauer von 13 Monaten.

Wenn Sie erfahren möchten, wie Sie Ihr Wasserkraftwerk rundum schützen können, besuchen Sie unsere Seite „Wasserkraft-PLUS“.

Empfehlungen für Betreiber von Wasserkraftwerken

Für einen belastbaren und zukunftssicheren Versicherungsschutz sind folgende Punkte zentral:

  1. Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Experten für Wasserkraftanlagen
  2. Abschluss einer Allgefahren-Versicherung
  3. Vollständige Dokumentation aller zu versichernden Anlagen und Außenbereiche
  4. Vereinbarung eines Unterversicherungsverzichts bzw. einer Höchstentschädigungsgrenze
  5. Verzicht auf den Einwand grober Fahrlässigkeit
  6. Neuwertversicherung nach der „Goldenen Regel“ statt Zeitwertversicherung
  7. Angemessen lange Haftzeit in der Betriebsunterbrechungsversicherung
  8. Klare Definition und Einhaltung aller Wartungsvorschriften
  9. Ausreichender Haftpflichtschutz inkl. Stromerzeugung und -einspeisung
  10. Regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung des Versicherungsschutzes

Diese Empfehlungen tragen dazu bei, Betreiber gegen die zunehmenden technischen und klimabedingten Risiken abzusichern.

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